Allgemeine Geschäftsbedingungen der FAMAGA Group GmbH & Co. KG

1. Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Firma FAMAGA Group GmbH & Co. KG und ihren Vertragspartnern in Bezug auf Lieferungen und/oder Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Diese AGB sind integrierter Bestandteil sämtlicher Verträge, die FAMAGA Group GmbH & Co. KG mit ihren Kunden abschließt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, FAMAGA Group GmbH & Co. KG hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen.

Die Verkaufsbedingungen von FAMAGA Group GmbH & Co. KG gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Etwaige Änderungen dieser Verkaufsbedingungen bei Rahmenverträgen und Dauerschuldverhältnissen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote von FAMAGA Group GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Es sind Aufforderungen an den Kunden, eine verbindliche Bestellung bei FAMAGA Group GmbH & Co. KG vorzunehmen. Auf Bestellung des Kunden hin kommen alle Verträge frühestens mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von FAMAGA Group GmbH & Co. KG, also nicht durch die bloße Übersendung einer Eingangsbestätigung der Bestellung oder Pressemitteilung/Quotation, spätestens aber mit Übergabe der Ware zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die FAMAGA Group GmbH & Co. KG-Auftragsbestätigung und – neben diesen AGB’s - etwaig bekannt gegebene Verkaufs-und Lieferbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von FAMAGA Group GmbH & Co. KG.

Angaben von FAMAGA Group GmbH & Co. KG zum Gegenstand der Produkte oder Leistungen (z. B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen) sowie Zeichnungen, Abbildungen oder CAD-Angaben von FAMAGA Group GmbH & Co. KG sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Zusicherung dar, sofern eine Zusicherung dieser Angaben nicht schriftlich abgegeben wurde. Aufgrund der weltweiten Produktionsstätten sind geringfügige Materialabweichungen nicht auszuschließen.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, das bestellte Produkt erwerben zu wollen. FAMAGA Group GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, eine Bestellung von Produkten anzunehmen oder auszuführen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn auf die Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung von FAMAGA Group GmbH & Co. KG erklärt wird.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen FAMAGA Group GmbH & Co. KG und dem Kunden ist die schriftlich – zumindest in Textform – erteilte Auftragsbestätigung, einschließlich dieser AGB.

Durch die elektronische Bestelldatenerfassung werden Kommentare/Langtexte/Zeichnungen des Kunden neben einem gültigen FAMAGA Group GmbH & Co. KG Produktcode nicht gelesen und nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Bestellung sind ausschließlich der Produktcode und die Mengenangabe.

Die schriftliche Auftragsbestätigung ist unverzüglich nach Zugang durch den Kunden zu prüfen und etwaige Abweichungen von der Bestellung sind FAMAGA Group GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen. Beinhaltet die Auftragsbestätigung einen ausdrücklichen Hinweis auf eine Abweichung von der Bestellung (z.B. durch andere Mengen/Maßangaben), hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu widersprechen. Etwaige aufgrund fehlender oder verspäteter Rüge bzw. Widerspruch nutzlos getätigte Aufwendungen von FAMAGA Group GmbH & Co. KG oder hierdurch entstehende Schäden sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass FAMAGA Group GmbH & Co. KG durch seine fehlende oder verspätete Rüge keine nutzlosen Aufwendungen getätigt bzw. FAMAGA Group GmbH & Co. KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, zumindest der Textform.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch etwaige Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von FAMAGA Group GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Der Kunde wird bei Nichtverfügbarkeit der gewünschten Produkte unverzüglich von FAMAGA Group GmbH & Co. KG informiert.

Mündliche oder fernmündliche Bestellungen sind ausgeschlossen.

3. Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

Die Preisangaben gelten ab dem Standort von FAMAGA Group GmbH & Co. KG in Lübeck, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungskosten, Versandkosten, Versandvorbereitungsaufwand und bei Exportlieferungen zusätzlich Zollgebühren sowie andere öffentliche Abgaben. Die Preise, die am Tag des Vertragsabschlusses oder des Versands der Auftragsbestätigung gültig sind, sind maßgeblich. Die erforderliche Verpackung wird dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und von FAMAGA Group GmbH & Co. KG nicht zurückgenommen. Versandkosten sowie zusätzliche Kosten für angeforderte Eil- oder Expresslieferungen trägt der Kunde.

Die Preise können jederzeit vor Abschluss der Bestellung durch FAMAGA Group GmbH & Co. KG geändert werden. Im Falle einer Feststellung eines Preisfehlers seitens FAMAGA Group GmbH & Co. KG wird der Kunde über die korrigierte Version informiert und kann wählen, ob er die korrigierte Version akzeptieren oder die Bestellung stornieren möchte. FAMAGA Group GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für Preisfehler, Tippfehler oder andere Irrtümer in der Kommunikation mit dem Kunden und behält sich das Recht vor, Bestellungen aufgrund solcher Fehler zu stornieren. Die Rechnungsstellung erfolgt zu den Preisen und in der Währung zum Zeitpunkt des Versands. Die Preise basieren auf den Angaben von FAMAGA Group GmbH & Co. KG und gelten für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Sofern nicht anders angegeben, stellen die Angebote von FAMAGA Group GmbH & Co. KG Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Falls kein Zeitraum angegeben ist, bleiben die angegebenen Preise für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen gültig. Die Website zeigt die aktuellsten Preisinformationen an und diese können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bei steigenden Kosten für FAMAGA Group GmbH & Co. KG oder anderen Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von FAMAGA Group GmbH & Co. KG liegen, wie beispielsweise Preiserhöhungen seitens der Hersteller, Wechselkursschwankungen oder Angebotsfehler, können sich die Preise erhöhen. Falls der Kunde nicht die für die Mengenpreise maßgebliche Menge erwirbt, ist der Kunde verpflichtet, den nicht rabattierten Preis für die tatsächlich erworbene Menge zu zahlen und/oder eine Stornierungs- oder Wiedereinlagerungsgebühr zu entrichten.

Nach Eintritt der Fälligkeit erhöht sich die Forderung um 7,68 % p.a. Verzugszinsen gemäß §284 Abs. 2.1 BGB und §288 BGB.

4. Änderungen von Bestellungen, Rücksendung von versandten Produkten

FAMAGA Group GmbH & Co. KG bietet dem Kunden die Möglichkeit, eine Bestellung gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu ändern oder zu stornieren:

Die Möglichkeit zur Änderung oder Stornierung einer Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch FAMAGA Group GmbH & Co. KG. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass FAMAGA Group GmbH & Co. KG sich vorbehält, nach eigenem Ermessen Ausnahmen von den folgenden Regelungen zu machen, falls aufgrund von Art, Typ, Menge oder Versanddatum der Produkte oder des genutzten Vertriebssystems eine Stornierung ausnahmsweise nicht möglich ist. Eine entsprechende Mitteilung über die Nichtakzeptanz der Stornierung wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Anfrage zur Auftragsänderung oder -stornierung übermittelt.

Grundsätzlich ist die Stornierung einer Bestellung nur am Tag des Versands der Auftragsbestätigung durch FAMAGA Group GmbH & Co. KG an den Kunden kostenfrei möglich. Voraussetzung für die kostenlose Stornierung ist, dass die Stornierung seitens des Kunden in Textform innerhalb von 2 Stunden nach Versendung der Auftragsbestätigung bis spätestens eine Stunde vor Eingang bei FAMAGA Group GmbH & Co. KG erfolgt. Erfolgt die Stornierung später als 2 Stunden nach Versendung der Auftragsbestätigung, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes an.

Spätere Stornierungen können abhängig von der Lieferzeit einzelner Komponenten ggf. möglich sein und müssen individuell angefragt werden.

Sofern die Bestellung Produkte betrifft, die die übliche Lagerware von FAMAGA Group GmbH & Co. KG darstellen, ist eine Stornierung grundsätzlich möglich, jedoch unter Vorbehalt der Zustimmung von FAMAGA Group GmbH & Co. KG, und dies bis einen Tag vor dem geplanten Versandkostenfrei.

Sonderbestellungen, Artikel, die kundenspezifisch hergestellt wurden, Artikel, deren Stornierung beim Hersteller nicht möglich ist, sowie Expressbestellungen können in Abweichung von den vorstehenden Regelungen nicht storniert werden.

Rücksendung von ausgelieferten Produkten:

Die Rücksendung von bestellten Produkten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmsweise kann der Kunde nach vorheriger Rücksprache mit FAMAGA Group GmbH & Co. KG und deren Zustimmung Produkte zurücksenden, sofern es sich um sogenannte Lagerwaren handelt.

Für diese Produkte wird dem Kunden eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises in Rechnung gestellt. Zudem trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Produkte.

Die Rücksendung und Rücknahme von Sonderbestellungen, Artikeln, die kundenspezifisch hergestellt wurden, Artikeln, deren Stornierung beim Hersteller nicht möglich ist, sowie Expressbestellungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.Fristen für Lieferungen, Verzug

Der Lieferprozess beginnt mit der Versendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Erhalt etwaiger Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben seitens des Kunden oder einer eventuell vereinbarten Anzahlung.

Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in ein EU-Land muss der Kunde eine gültige VAT-Nummer angeben.

Eine zugesagte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zum Ablaufdatum der Liefergegenstand das Werk von FAMAGA Group GmbH & Co. KG in Lübeck verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

FAMAGA Group GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Lieferunmöglichkeiten oder Verzögerungen, sofern diese durch höhere Gewalt oder andere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht wurden und FAMAGA Group GmbH & Co. KG diese nicht zu vertreten hat. Bei solchen Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist FAMAGA Group GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls dem Kunden aufgrund der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er durch sofortige schriftliche Mitteilung an FAMAGA Group GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

Eine pauschale Schadensersatzberechnung aufgrund von Verzögerungen ist ausgeschlossen. Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung haftet FAMAGA Group GmbH & Co. KG gemäß den Haftungsbeschränkungen der Verkaufsbedingungen.

Wenn FAMAGA Group GmbH & Co. KG dem Kunden mehr Produkte liefert als bestellt und dies von FAMAGA Group GmbH & Co. KG zu vertreten ist, muss der Kunde FAMAGA Group GmbH & Co. KG innerhalb von fünf Werktagen schriftlich darüber informieren. FAMAGA Group GmbH & Co. KG wird die überzähligen Produkte auf eigene Kosten zurückholen lassen. Bis zur Abholung durch den Frachtführer muss der Kunde die Produkte sorgfältig behandeln. Die Haftung des Kunden endet mit der Übergabe der überzähligen Produkte an den Frachtführer oder einen anderen zur Ausführung der Sendung bestimmten Dritten.

FAMAGA Group GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zum Zeitpunkt des Ablaufs einer angemessenen Nachfrist herausstellt, dass die Lieferung aus Gründen, die FAMAGA Group GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden ist.

Bei einem Rahmenliefervertrag mit Abruf von Teilmengen müssen feste Abruftermine vereinbart werden. Andernfalls kann FAMAGA Group GmbH & Co. KG unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einen Abnahmetermin festlegen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, kann FAMAGA Group GmbH & Co. KG gegen Vorauszahlung die Abnahme des gesamten Lieferumfangs verlangen.

6. Exportkontroll Politik

FAMAGA Group GmbH & Co. KG verpflichtet sich, sämtliche US-amerikanischen, EU-Mitgliedsstaaten, des Vereinigten Königreichs und ausgewählte ausländische Export-, Import-, Zoll- und Wirtschaftssanktionsgesetze, Vorschriften, Regeln und Anordnungen (zusammen "Handelskontrollgesetze") einzuhalten, die für die von FAMAGA Group GmbH & Co. KG verkauften Produkte gelten.

FAMAGA Group GmbH & Co. KG führt keine Verkäufe oder Lieferungen an Länder durch, die einem Embargo unterliegen, oder an Einzelpersonen und Organisationen, die durch a) die Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums für ausländische Vermögenskontrolle („OFAC“) eingeschränkt sind, einschließlich Unternehmen, die sich zu 50 % oder mehr im Besitz solcher Personen befinden oder Entitäten; b) die „Denied Persons List“, die „Entity List“, die „Unverified List“ und die „Military End User List“ des Bureau of Industry and Security („BIS“) des US-Handelsministeriums oder für die militärische Endverwendung in China, Russland, Venezuela, Burma und Kambodscha; und c) unter anderem die AECA-Ausschlussliste des US-Außenministeriums. FAMAGA Group GmbH & Co. KG exportiert keine Produkte, die durch die Export Administration Regulations („EAR“) verboten sind.

In Anbetracht der zahlreichen Sanktionen, die Regierungen und Organisationen weltweit gegen Russland und Weißrussland verhängt haben, wird FAMAGA Group GmbH & Co. KG keine Produkte nach Russland, in die Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine sowie nach Weißrussland versenden.

Der Besteller ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuell gültigen Bestimmungen und Verordnungen zu informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Besteller in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. FAMAGA Group GmbH & Co. KG hat keine Verpflichtung zur Auskunftserteilung.

Jede Weitergabe von Produkten durch den Besteller an Dritte, unabhängig davon, ob FAMAGA Group GmbH & Co. KG davon Kenntnis hat, erfordert die Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller haftet in vollem Umfang für die Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

Ohne behördliche Genehmigung ist es dem Besteller untersagt, Produkte direkt oder indirekt in Länder zu liefern, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B. „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically Designated Nationals and Blocked Persons“) stehen. Ebenso ist es untersagt, Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Weise mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen in Verbindung stehen.

7. Versand und Gefahrtragung

Die Wahl der Lieferung erfolgt nach den Wünschen des Kunden, entweder ab Werk oder ab Lager, durch Selbstabholung der Produkte durch den Kunden oder durch Versand.

Wenn der Kunde die Produkte selbst abholt, geht das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung des Liefergegenstandes mit der Übernahme auf ihn über, einschließlich der Übergabe des Liefergegenstandes an einen vom Kunden benannten Frachtunternehmer. Falls die Versendung durch einen von FAMAGA Group GmbH & Co. KG ausgewählten Frachtunternehmer erfolgt, geht das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung des Produktes auf den Kunden über, sobald der von FAMAGA Group GmbH & Co. KG beauftragte Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person dem Kunden die Ware übergibt. Diese Regelungen gelten auch für Teillieferungen.

Sobald der Liefergegenstand versandbereit ist und sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen verzögert, die nicht von FAMAGA Group GmbH & Co. KG zu vertreten sind, geht das Risiko mit dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß frachtfrei erfolgt, trägt der Kunde die Mehrkosten, die durch besondere Versandwünsche des Kunden entstehen, sowie die Verzögerung der Frachtzustellung oder die Notwendigkeit wiederholter Frachtzulieferungen oder anderer Schwierigkeiten beim Versand, die der Kunde zu verantworten hat.

Der Käufer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die anfallenden Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Europäische Verpackungsrichtlinie findet keine Anwendung, da der Vertrieb ausschließlich an gewerbliche Kunden erfolgt. Daher ist der Käufer selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien verantwortlich, und FAMAGA Group GmbH & Co. KG hat keine Verpflichtung zur Rücknahme der Verpackungen und deren Entsorgung.

Der Besteller ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und erkennbare Mängelfreiheit zu überprüfen und uns etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige verliert der Besteller seine Ansprüche auf Erfüllung und Gewährleistung.

8. Mängel und Gewährleistung

Unabhängig von der Art des Versands und den Regelungen des Handelskaufs nach §§ 377 ff. HGB oder der Rügepflicht gemäß diesen AGB ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich auf Unversehrtheit zu prüfen und etwaige Schäden vom Spediteur, Frachtführer oder einer anderen zur Versendung bestimmten Person oder Einrichtung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Produkte festgestellt werden, müssen FAMAGA Group GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Nach Erhalt der Meldung behält sich FAMAGA Group GmbH & Co. KG das Recht vor, einen Dritten mit der Untersuchung des gemeldeten Schadens zu beauftragen. Etwaige Schäden, die aufgrund fehlender oder verspäteter Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Kunde die Kosten für die Prüfung und gegebenenfalls gesonderte Beförderung der Produkte.

Der beanstandete Liefergegenstand wird auf Kosten von FAMAGA Group GmbH & Co. KG von einem von ihr beauftragten Frachtunternehmen abgeholt. Dies gilt nicht, wenn die Kosten aufgrund der Abholung des Liefergegenstandes an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort steigen.

Offensichtliche Mängel gelten als akzeptiert, wenn innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung keine schriftliche Mängelrüge in Textform erfolgt.

Im Falle eines Sachmangels des gelieferten Produkts ist FAMAGA Group GmbH & Co. KG nach eigenem Ermessen zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung verpflichtet und berechtigt. Falls die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlägt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Sofern nicht anderweitig angegeben, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - unabhängig von deren Rechtsgrundlage - ausgeschlossen. FAMAGA Group GmbH & Co. KG haftet daher nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind, einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung von FAMAGA Group GmbH & Co. KG entfällt auch in folgenden Fällen:

  • Bei Änderungen oder Reparaturen am Produkt durch den Kunden ohne schriftliche Einwilligung von FAMAGA Group GmbH & Co. KG.
  • Bei unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung des Produkts durch den Kunden.
  • Bei natürlicher Abnutzung oder anderen Umständen, die nicht von FAMAGA Group GmbH & Co. KG zu vertreten sind.
  • Wenn der Kunde FAMAGA Group GmbH & Co. KG nicht angemessen Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung gewährt.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist FAMAGA Group GmbH & Co. KG verpflichtet, die neue Ware zurückzunehmen oder den Kaufpreis zu mindern, auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung, wenn der Kunde als Verbraucher die Rücknahme oder Preisminderung wegen eines Mangels verlangen konnte oder einen entsprechenden Rückgriffsanspruch geltend macht. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde als Kaufmann seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Die Verpflichtung gemäß B. §11 Absatz 8 entfällt, wenn der Mangel auf Werbeaussagen oder vertragliche Vereinbarungen zurückzuführen ist, die nicht von FAMAGA Group GmbH & Co. KG stammen, oder wenn der Kunde nicht gesetzlich verpflichtet war, die Mängel beim Endverbraucher geltend zu machen, oder wenn der Kunde Zusicherungen über die Gewährleistung gemacht hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Der Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden richtet sich nach B. §11 Absatz 4.

Die Anerkennung von Mängeln und deren Rügen müssen schriftlich erfolgen. Sachmängelansprüche verjähren in 6 Monaten. Sollte eine der Fristbestimmungen unwirksam sein oder ein Fall nicht geregelt sein, gilt längstens eine 12-Monatsfrist ab Lieferung der Teile an den Kunden. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Wenn ein Mangel auf das Verschulden von FAMAGA Group GmbH & Co. KG zurückzuführen ist, kann der Kunde nur unter den unten aufgeführten Haftungsbeschränkungen Schadensersatz verlangen.

9. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung auf Schadensersatz, unabhängig vom Rechtsgrund, wie etwa Unmöglichkeit, Verzug, fehlerhafte oder falsche Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubte Handlungen, wird, soweit ein Verschulden vorliegt, gemäß dieser Haftungsbeschränkung eingeschränkt.

Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

FAMAGA Group GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn oder Umsatz, Rückrufkosten, Ansprüche aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder Nichterfüllung von Ausfallzeiten, Tests oder Installationen, Entfernungs- oder Ersatzkosten, Sachschäden, Personenschäden, Tod oder Rechtskosten.

Im Falle einer Haftung ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag pro Schadensfall begrenzt, der den für die betreffenden Waren gezahlten Kaufpreis nicht übersteigt.

Der Kunde stellt FAMAGA Group GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen frei, die von Dritten in Bezug auf von FAMAGA Group GmbH & Co. KG gelieferte und in die Produkte des Kunden integrierte Produkte erhoben werden.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller behalten die verkauften und bestellten Waren unser Eigentum.

Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ebenfalls auf die Erzeugnisse, die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren und Lieferungen entstehen und behalten ihren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Sollte das Eigentumsrecht an den verarbeiteten Waren Dritter bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung bestehen bleiben, erwerben wir anteilig Miteigentum entsprechend dem Rechnungswert dieser verarbeiteten Waren.

Bereits jetzt tritt der Besteller sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf gegen Dritte insgesamt oder in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Absicherung an uns ab. Er ist berechtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen, bis zu unserem Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns. Die Abtretung dieser Forderungen an Dritte zur Inkassierung, etwa im Wege des Factorings, ist dem Besteller nicht gestattet, es sei denn, der Factor übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung, die Erlöse in Höhe unseres Forderungsanteils unmittelbar an uns zu zahlen, solange noch offene Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen.

Jegliche Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren, Lieferungen und Forderungen sind vom Besteller unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs an uns mitzuteilen.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts führt nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag.

Die Waren, Lieferungen und die daraus entstehenden Forderungen dürfen vor vollständiger Begleichung unserer Forderungen nicht verpfändet, abgetreten oder anderweitig zur Sicherheit übertragen werden.

Übersteigt der Wert der gestellten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten unserer Wahl freigeben.

11. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Bei Lieferungen ab Werk gilt das Werk als Erfüllungsort, während für alle anderen Lieferungen und Zahlungen der Sitz von FAMAGA Group GmbH & Co. KG in Lübeck als Erfüllungsort festgelegt ist.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Haager-Kaufrechtsübereinkommen vom 01.07.1964 und das UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11.04.1980 finden keine Anwendung.

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit am Geschäftssitz von FAMAGA Group GmbH & Co. KG in Lübeck, Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zusätzlich behält sich FAMAGA Group GmbH & Co. KG das Recht vor, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

12. Höhere Gewalt

FAMAGA Group GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für Lieferverzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. Diese Umstände können Produktzuweisungen, Materialknappheit, Arbeitskonflikte, Transportverzögerungen, unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt und ähnliches umfassen, ebenso wie Unterlassungen oder Handlungen anderer Parteien, ziviler oder militärischer Behörden, Regierungsprioritäten, Brände, Streiks, Naturkatastrophen, Computerstörungen, Terrorismus, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Unruhen oder Krieg. In solchen Fällen wird die Liefer- oder Leistungsfrist von FAMAGA Group GmbH & Co. KG um den entsprechenden Zeitraum verlängert, oder das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen eine Bestellung ganz oder teilweise ohne Haftung durch Benachrichtigung des Kunden stornieren.

13. Schlussbestimmungen

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der darin enthaltenen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien so ausgelegt oder ergänzt, dass sie dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke. § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findet hierbei keine Anwendung.